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Gegenanzeigen und Kontraindikationen

Ein Abwägen der Voraussetzungen ist wichtig für die Implantation. Es bedarf einer genauen Planung und Diagnose um die Art des Implantates, die Anzahl und den Ablauf der Operation festzulegen. Vorher sollte abgeklärt sein, ob eine Allgemeinerkrankung vorliegt.

Bei Alkohol-, Nikotin- und Drogenmissbrauch ist das Durchführen einer Implantation evtl. nicht angezeigt.

Ein ausreichendes Knochenangebot ist Voraussetzung für das Setzen eines Implantates. Sollte dieses nicht vorhanden sein, kann man durch eine Voroperation ein ausreichendes Knochenbett schaffen. Ein mangelndes Knochenangebot stellt aufgrund der immer zuverlässigeren Operationsmethoden keine Gegenanzeige mehr da.

Der Mundraum des Patienten wird eingehend untersucht und eventuelle Zusatzuntersuchungen angeordnet und durchgeführt. Hierzu gehören beispielsweise Röntgenbilder, Modelle und das Herstellen von sogenannten Bohrschablonen, die eine exakte Positionierung der Implantate an der gewünschten Position festlegen.