Da in den letzten Jahren die gesetzlichen Krankenversicherungen immer größeren Zwängen unterliegen, wurden zunehmend Leistungen aus den Katalogen gestrichen. Die Implantologie ist hierbei an erster Stelle. Auch Knochenaufbauten und kosmetische Operationen unterliegen nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei Interesse an diesen Behandlungen beraten wir Sie gerne.
Eine erste Beratung in unserer Praxis ist für gesetzlich versicherte Patienten kostenfrei. Zusätzliche Maßnahmen wie Röntgenbilder oder Modelle müssen jedoch in Rechnung gestellt werden.
Wenn es um Ihre Zahnbehandlung geht, sollten Sie trotz oder gerade wegen ständig steigender Eigenbeteiligungen auf Qualität setzen, um eine gute Haltbarkeit zu gewährleisten.
Wir arbeiten mit der Firma DZR – Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH zusammen, die Ihnen die Möglichkeit der Ratenzahlung anbietet. Gerade kurze Laufzeiten (bis 6 Monaten) sind sehr lukrativ. Unbürokratisch können Sie bestimmen, wie viel und wie lange Sie Raten zahlen.
So haben Sie es in der Hand, wie hoch die monatliche Belastung ausfallen soll.