Ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie muss nach der deutschen Fortbildungsordnung für Zahnärzte durch eine vierjährige Facharztausbildung, die auch mindestens zwei Pflichtjahre in einem Klinikum beinhalten, erworben werden.
Unter Oralchirurgie versteht man chirurgische Eingriffe, die im Mundraum durchgeführt werden, d.h. die Zähne, den Kiefer und die umliegenden Weichgewebe betreffen.
Knochenaufbauende Eingriffe und das Einbringen von Implantaten haben sich als eigenständige Behandlungsmethoden in der Oralchirurgie etabliert.
Zahnärztliche Maßnahmen in Form von Füllungstherapie, etc. werden von einem Oralchirurgen normalerweise nicht durchgeführt. Daher ist eine umfassende Zusammenarbeit mit dem überweisenden Zahnarzt sehr wichtig für den Behandlungserfolg.